Allgemeine Geschäftsbedingungen



1 Vertragsbedingungen
Nachstehende Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und dem Grafischen Atelier Marius Hublard. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.


2 Leistungen vom Grafischen Atelier Marius Hublard
Das Grafische Atelier Marius Hublard erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation: Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung (Druckvorstufe), Realisation und Produktionsüberwachung. Für weitere Leistungen insbesondere im Bereich Text, Lektorat, Lithografie, Druck, Weiterverarbeitung und Internet arbeitet das Grafische Atelier Marius Hublard nach den Richtlinien der grafischen Industrie mit ausgewählten Partnerfirmen zusammen.


3 Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Das Grafische Atelier Marius Hublard verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.


4 Urheberrecht
Die Urherberrechte an allen vom Grafischen Atelier Marius Hublard geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich dem Grafischen Atelier Marius Hublard. Er kann über diese Rechte (Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) gemäss Bundesgesetz-Bestimmungen verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis vom Grafischen Atelier Marius Hublard nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten, insbesondere der Gestaltung, vorzunehmen. Die Idee und Gestaltung bleibt geistiges Eigentum vom Grafischen Atelier Marius Hublard.


5 Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch das Grafische Atelier Marius Hublard geschaffenene Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb beziehungsweise der Offertstellung. Vom Grafischen Atelier Marius Hublard geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis vom Grafischen Atelier Marius Hublard einzuholen und entsprechend zu entschädigen.


6 Gewährleistung
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronisch Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht das Grafische Atelier Marius Hublard davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend die Rechte von Dritten nicht verletzt werden.


7 Aufbewahrungspflicht
Das Grafische Atelier Marius Hublard bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten kann das Grafische Atelier Marius Hublard die Speichermedien verrechnen.


8 Herausgabe von Daten beziehungsweise Originalen
Die elektronischen Daten, Negative, etc. gehören grundsätzlich dem Grafischen Atelier Marius Hublard und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.


9 Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist das Grafische Atelier Marius Hublard unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. Dem Grafischen Atelier Marius Hublard steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.


10 Auftragsvorbesprechung
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei.


11 Offerten vom Grafischen Atelier Marius Hublard
Die aufgrund ungefährer oder noch nicht vorliegender Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten (ungenügende Auflösung, etc.) werden nach Aufwand verrechnet. Manuskript-Texte sind als Word-Datei inklusive einem Print A4, einseitig bedruckt bei Auftragsbeginn zu liefern. Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstel?lungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten vom Grafischen Atelier Marius Hublard erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Preisangaben vom Grafischen Atelier Marius Hublard beziehen sich ausschliesslich auf die Druckvorstufe, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.


12 Leistungen beziehungsweise Rechnungen Dritter
Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Das Grafische Atelier Marius Hublard tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten (Lithobetrieben, Druckereien, etc.) jeweils im Doppel am Grafischen Atelier Marius Hublard zugestellt werden.


13 Verrechnung bzw. Preise vom Grafischen Atelier Marius Hublard
Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertssteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum.


14 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.


15 «Gut zum Druck»
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren.


16 Abrechnungsphasen eines Auftrages
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annuliert, hat das Grafischen Atelier Marius Hublard einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.


17 Kommissionen
Das Grafischen Atelier Marius Hublard ist berechtigt eventuelle Berater- oder Vermittlungskommissionen je nach Auftragsgrösse für sich in Anspruch zu nehmen.


18 Rechnungskontrolle und Auskünfte
Das Grafischen Atelier Marius Hublard verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie vom Grafischen Atelier Marius Hublard kann der Kunde jederzeit verlangen.


19 Haftungsbeschränkung
Am Grafischen Atelier Marius Hublard übergebene Manuskripte, Datenträger, Vorlagen, etc. werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird wegbedungen. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.


20 Mängelrüge
Die vom Grafischen Atelier Marius Hublard erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.


21 Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftstätigkeit unterliegt dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz vom Grafischen Atelier Marius Hublard.